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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung – Ausklammerung Leistungsträger

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Az: 10 Sa 581/09
Urteil vom 11.03.2010

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 26.08.2009, Az.: 10 Ca 1099/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der Kläger (geb. am … 1957, verheiratet) war seit dem 01.04.1993 im Garten- und Landschaftsbaubetrieb der Schuldnerin zu einem Bruttomonatsentgelt von durchschnittlich € 2.417,12 beschäftigt. Über das Vermögen der Schuldnerin ist am 01.04.2009 (AG Mainz, Az.:) das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Kläger wurde sowohl als Maschinist, Maschinenführer und Lkw-Fahrer als auch als Gartenbauhelfer eingesetzt. Die Schuldnerin beschäftigte mehr als zehn Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes.
Mit Schreiben vom 29.04.2009, dem Kläger am 30.04.2009 zugegangen, kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31.07.2009. Gleichzeitig stellte er den Kläger ab 01.05.2009 von der Erbringung der Arbeitsleistung frei. Der Kläger wendet sich gegen die Kündigung mit seiner am 12.05.2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage.
Der Beklagte hat von insgesamt acht Gartenbauhelfern dem Kläger und dem Arbeitnehmer X. gekündigt. Bei der Sozialauswahl verglich er alle Gartenbauhelfer. Er vergab Sozialpunkte und zwar für jedes Lebensjahr und für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit jeweils einen Punkt, für Unterhaltspflichten zwei Punkte und für eine Schwerbehinderung fünf Punkte. Die acht Gartenbauhelfer waren zwischen 40 und 59 Jahre alt. Der Beklagte bildete eine Altergruppe für die 40 bis 49-jährigen und eine für die 50-59-jährigen. Jeder Altergruppe gehörten vier Arbeitnehmer an. Im Einzelnen:
Name Geburtsdatum Eintrittsdatum Unterhaltspflichten Schwerbehinderung Sozialpunkte 40-49 Jhr.
W. 22.02.1960 01.09.1989 ledig 68
U. 17.03.1960 11.03.1996 verh., 1 Kind 62
T. 05.01.1966 23.02.2000 ledig 51
S. 31.10.1968 02.04.1990 ledig, 1 Kind 60
50-59 Jhr.
X. 21.01.1953 24.09.1990 geschi[…]


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