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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitnehmerhaftung für verschuldeten Verkehrsunfall

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Amtsgericht Duisburg
Az: 53 C 1009/10
Urteil vom 09.06.2011

1.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 978,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2010 zu zahlen.
2.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 75,25 € zu zahlen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 77 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 23 % zu tragen.
5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
T a t b e s t a n d :
Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 24.05.2009 gegen 18:55 Uhr auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Dortmund zwischen der Anschlussstelle Euskirchen und dem Autobahnkreuz Bliesheim bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h im Baustellenbereich ereignete.
Am Unfall beteiligt war das von der Klägerin geleaste Zugfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen KLE – im Gespann mit einem Wohnwagen. Ausweislich der Leasingbedingungen ist die Klägerin ermächtigt, im Schadensfall Ansprüche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. Der Beklagte zu 1.) ist Halter des ebenfalls am Unfall beteiligten PKW XY mit dem amtlichen Kennzeichen WES –, welches bei der Beklagten zu 2.) haftpflichtversichert ist.
Zum Unfallzeitpunkt befuhr die Zeugin J. M. mit dem Gespann bestehend aus PKW und Wohnwagenanhänger den rechten, 3,25 m breiten Fahrstreifen der BAB 1 mit einer niedrigeren Geschwindigkeit als den zugelassenen 80 km/h. Der Beklagte zu 1.) wollte das Gespann mit seinem Fahrzeug auf dem linken, 2,50 m breiten Fahrstreifen überholen. Es kam zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge, bei der das Zugfahrzeug des […]


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