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Abfindungszahlung aus Arbeitsverhältnis – unterhaltsrechtliche Berücksichtigung

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Oberlandesgericht Hamm
Az: 11 UF 84/06
Urteil vom 17.01.2007

In der Familiensache hat der 11. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2006 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 28. Februar 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte unter Aufrechterhaltung der Verurteilung für die Zeit von Oktober 2003 bis Dezember 2004 für die Zeit ab Januar 2005 teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab Januar 2005 wie folgt nachehelichen Unterhalt zu zahlen:

1. für die Zeit von Januar 2005 bis Juli 2005 monatlich 841,32 EUR;

2. für die Zeit von August 2005 bis Dezember 2005 monatlich 520,- EUR;

3. für Januar 2006 530,- EUR;

4. für die Zeit von Februar 2006 bis Dezember 2006 monatlich 687,- EUR;

5. für die Zeit ab Januar 2007 monatlich 562,- EUR.

Die weitergehenden Ansprüche für die Zeit ab Januar 2005 werden abgewiesen.

Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Beklagte zu 4/5 und die Klägerin zu 1/5 zu tragen.

Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz werden der Klägerin zu 1/4 und dem Beklagten zu 3/4 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

Die Parteien sind seit dem 14.01.2003 rechtskräftig geschieden. Mit der Klage hat die Klägerin nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2003 verlangt. In zweiter Instanz geht es nur noch um die Ansprüche ab Januar 2005. Insoweit liegt Folgendes zu Grunde:

Die Klägerin ist am 09.12.1959 geboren. Sie hat nach dem Hauptschulabschluss zunächst eine Lehre als Friseuse begonnen, aber wieder abgebrochen. Anschließend hat sie eine einjährige Ausbildung als Krankenpflegehelferin abgeschlossen. Nach neun Monaten Tätigkeit in einem Altenheim schied sie dort wegen Mager- und Tablettensucht krankheitshalber aus und war nach einer erfolgreichen stationären Behandlung drei Jahre arbeitslos, bevor sie im Juni 1983 heiratete. Am 17.12.1983 wurde der Sohn M geboren, am 12.09.1985 die Tochter Yasmin. Bereits im Jahr 1990 haben sich die Eheleute getrennt. Die Kind[…]


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