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Dienstjubiläum – Bewirtungsaufwendungen können Werbungskosten sein

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BUNDESFINANZHOF
Az.: VI R 25/03
Urteil vom 01.02.2007

Leitsätze:
Bewirtungsaufwendungen eines angestellten Geschäftsführers mit variablen Bezügen anlässlich einer ausschließlich für Betriebsangehörige im eigenen Garten veranstalteten Feier zum 25-jährigen Dienstjubiläum können Werbungskosten sein.

Tatbestand:
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden für das Streitjahr (1993) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr für den kaufmännischen Bereich angestellter Geschäftsführer der X GmbH & Co KG (Firma). Er bezog ein festes Gehalt und Tantieme. Die Tantieme machte etwa 2/3 seiner gesamten Bezüge aus.
Anlässlich seines 25-jährigen Dienstjubiläums bei der Firma richtete der Kläger im Streitjahr bei sich zu Hause ein Gartenfest ausschließlich für die Betriebsangehörigen der Firma ohne Ehegatten aus. An dem Fest nahmen von den eingeladenen 500 Betriebsangehörigen etwa 320 Personen teil. Die zunächst von der Firma getragenen Aufwendungen für das Fest wurden im Streitjahr in Höhe des Nettobetrags von 7 614,20 DM mit der Tantieme des Klägers verrechnet. In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr setzten die Kläger diesen Betrag weder als Einnahme an, noch machten sie die Aufwendungen für das Fest als Werbungskosten geltend.
Im Anschluss an eine Außenprüfung in der Firma rechnete der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt –FA–) mit geändertem Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr vom 31. August 1998 die Aufwendungen für das Gartenfest mit dem Bruttobetrag in Höhe von 8 756,33 DM (7 614,20 DM + 15 % Umsatzsteuer) dem steuerpflichtigen Arbeitslohn des Klägers hinzu.
Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 838 veröffentlichten Gründen statt. Die von der Firma verrechneten Aufwendungen seien als Werbungskosten abziehbar, da sie durch den Beruf des Klägers veranlasst seien. Der Kläger habe das Gartenfest zum Zwecke der Sicherung und Erhaltung seiner variablen Bezüge veranstaltet. Er habe die Mitarbeiter durch das Gartenfest zu weiterer Leistungsbereitschaft motivieren wollen, nachdem die Firma selbst das Dienstjubiläum des Klä[…]


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