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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schulfahrt – Unfall als versicherter Wegeunfall

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BUNDESSOZIALGERICHT
Az: B 2 U 29/06 R
Urteil vom 30.10.2007
Vorinstanzen:
SG Augsburg, Az.: S 5 U 120/04
Bayerisches LSG, Az.: L 3 U 280/05

In dem Rechtsstreit hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Oktober 2007 für Recht erkannt:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Juni 2006 wird zurückgewiesen.
Der Tenor des Urteils wird wie folgt gefasst:
Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 3. August 2005 und der Bescheid des Beklagten vom 23. Februar 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 1. April 2004 werden aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Unfall des Klägers vom 28. November 2003 ein Arbeitsunfall ist.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Revisionsverfahren zu erstatten.

Gründe:
I.
Der am 29. April 1995 geborene Kläger besuchte die E -Volksschule in M.
Von dort fuhr er am 28. November 2003 gegen 13.00 Uhr mit dem Schulbus nach Hause. Er verließ den Bus jedoch nicht wie sonst an der ca. 230 Meter von der Familienwohnung entfernten Haltestelle „M straße“, sondern wegen Unaufmerksamkeit erst zwei Haltestellen weiter an der Haltestelle „B straße“, von der aus der Fußweg nach Hause ca 550 Meter beträgt. Auf dem verlängerten Nachhauseweg wurde er beim Überqueren der W straße von einem Pkw erfasst und erlitt einen Oberschenkelbruch und ein Schädelhirntrauma.
Der beklagte Gemeindeunfallversicherungsverband lehnte es ab, den Verkehrsunfall als Arbeitsunfall anzuerkennen (Bescheid vom 23. Februar 2004, Widerspruchsbescheid vom 1. April 2004). Der Kläger habe sich auf einem nicht versicherten Abweg befunden, als er, in das Gespräch mit einer Mitschülerin vertieft, die Haltestelle „M straße“ verpasst habe und zu weit gefahren sei.
Während das Sozialgericht (SG) die Klage abgewiesen hat (Urteil vom 3. August 2005), hat das Landessozialgericht (LSG) den Beklagten verurteilt, den Unfall als Arbeitsunfall (Wegeunfall) anzuerkennen (Urteil vom 27. Juni 2006). Der Kläger hab[…]


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