Oberlandesgericht Koblenz
Az: 1 U 63/10
Urteil vom 15.09.2010
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat auf die mündliche Verhandlung vom 21. Juli 2010 für Recht erkannt:
Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 18. Dezember 2009 in der (berichtigten) Fassung des Urteils des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 10. März 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
I.
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten, .. (Mit-)Geschäftsführer der Klägerin und Ehegatte der früheren (Mit-)Geschäftsführerin der Klägerin, die Räumung einer Wohnung auf ihrem von den vormaligen Eheleuten angepachteten Betriebsgelände „………..
Es wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
Die von dem Beklagten nach der Trennung und Scheidung weiter genutzte „Betriebswohnung“ ist Bestandteil der Appartementanlage „…“ (Liegenschaftskarte Bl. 69 GA; Grundriss Bl. 67 GA; Handskizze Bl. 4 GA [LGU-Anlage Bl. 135 GA]). Den Gastronomiebetrieb hat die Klägerin seit Februar 2009 eingestellt; zwischenzeitlich hat die frühere Ehefrau des Beklagten die Teilungsversteigerung des Pachtgrundstücks beantragt.
Das Landgericht hat mit Teilurteil vom 18. Dezember 2009 (Bl. 123 ff. GA) den Beklagten zur Räumung der streitgegenständlichen Wohnung sowie zur Herausgabe der Wohnungsschlüssel nebst eines (ausgebauten) Schließzylinders verurteilt, jeweils Zug um Zug gegen Rechnungslegung über die im Zeitraum Oktober 2005 bis einschließlich September 2009 erzielten Umsatzerlöse und die hieran anknüpfenden Pachtzinszahlungen; auf die widerklagend erhobene Stufenklage hat es die Klägerin – in der ersten Stufe – zur Rechnungslegung im vorbezeichneten Umfang verurteilt. Hiergegen richtet sich die Berufung des Beklagten; die Klägerin hat keine (Anschluss-)Berufung eingelegt. Das Landgericht hat mit Urteil vom 10. März 2010 (Bl. 160 ff. GA) den Tatbestand des angefochtenen Urteils teilweise berichtigt; das weitergehende Begehren des Beklagten auf Tatbestandsberic[…]