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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beziehungsbeendigung – Schadensersatz

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LG Düsseldorf
Az.: 11 O 334/07
Urteil vom 10.05.2010

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über das Teilanerkenntnisurteil vom 14.12.2007 hinaus ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 65.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Die 36 Jahre alte Klägerin verlangt vom Beklagten Schmerzensgeld aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung.
Die Parteien führten seit 2001 eine intime Beziehung. Die Klägerin teilte dem Beklagten am 03.12.2004 mit, dass sie sich von ihm trennen will. Der Beklagte fuhr daraufhin mit ihr zu einer einsamen und uneinsehbaren Stelle am Rhein. Als die Klägerin ihre Trennungsabsichten bestätigte, klebte er ihr den Mund zu, zog sie aus dem Auto und warf sie daneben auf den Boden. Er schlug der Klägerin mehrfach mit der scharfkantigen Seite eines Hammers auf beide Schienbeine. Außerdem schnitt er ihr mit einem Messer tief in die rechte Kniekehle, um ihr am Bein sämtliche Bänder und Sehnen zu zerstören. Die Klägerin konnte nicht mehr gehen und drohte zu verbluten. Der Beklagte schleppte sie zurück auf den Beifahrersitz des Pkw und fuhr sie zum Krankenhaus in Neuss. Als auf sein Hupen hin Krankenhauspersonal erschien, stieß er sie aus dem Wagen und fuhr davon.
Die Klägerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen, die ohne ärztliche Hilfe zum Tode geführt hätten. Sie hatte auf beiden Seiten offene Tibiaschaftbrüche sowie stark gequetschte Wunden an beiden Beinen, multiple tiefe Schnittverletzungen und eine große, querverlaufende klaffende Wunde in der rechten Kniekehle mit einer partiellen Läsion des nervus peronaeus sowie teilweiser Durchtrennung der Unterschenkelsehne.
Die Klägerin befand sich vom 04.12.2004 bis zum 30.12.2004 und vom 06.01.2005 bis zum 24.01.2005 in stationärer Behandlung. Die Brüche wurden mit Nägeln und Stahlplatten gerichtet. Sie wurde insgesamt acht Mal operiert. Die Wunde im Bereich der Kniekehle war so groß, dass sie durch eine lokale Rotationsl[…]


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