LG Hannover – Az.: 18 O 78/18 – Urteil vom 01.07.2019
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen der behaupteten Löschung von Beiträgen und Daten in einem Internetforum.
Die Klägerin betreibt seit Mai 2010 im Internet das Hundeforum xxx unter der Internetadresse xxx. Es handelt sich hierbei um ein Forum für die seltene Hunderasse xxx. Die Beklagte arbeitete zunächst an diesem Forum mit; sie war auch Administratorin in diesem Forum. Im Rahmen ihrer Mitarbeit hat die Beklagte seit dem Jahre 2010 ca. 10.000 Beiträge für das Forum erstellt. Am 18.06.2015 hat die Klägerin der Beklagten die Administratorenrechte für das Forum entzogen. Gegen den Entzug der Administratorenrechte klagte die Beklagte erfolglos.
Die Klägerin ist der Auffassung, dass sie an den von der Beklagten erstellten Beiträgen für das Forum unwiderruflich zumindest ein einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht erworben habe und verweist diesbezüglich auf § 4 der Forumsregeln (Anlage K 4, Anlagenband Klägerin). Die Klägerin behauptet zudem, die Beklagte habe am 06.05.2017 die von der Beklagten erstellten Beiträge ohne Einverständnis der Klägerin aus dem Forum unwiederbringlich gelöscht. Damit habe die Beklagte zugleich das gesamte Forum „zerstört“, da durch die Löschung der Beiträge viele Threads nicht mehr verständlich gewesen seien. Weiterhin behauptet die Klägerin, die Beklagte habe am 29.06.2017 das Forum erneut „gehackt“ und dabei die Foren-Übersicht und die gesamten Statistiken gelöscht. Gleichzeitig habe die Beklagte den Zugang der Klägerin zum Forum gesperrt. Für diesen zweiten Angriff habe die Beklagte die Zugangsdaten des Accounts ihres Ehemanns verwandt.
Die Klägerin schätzt den ihr durch die Löschungsvorgänge entstandenen Schaden auf mindestens 6.000,00 €. Hierzu behauptet sie, die Beiträge der Beklagten seien von großem Wert gewesen. In dem Forum der Klägerin sei eine Vielzahl von Beiträgen zu Verhalten, Psyche, Erziehung, Gesundheit, Ernährung, Aussehen, Zucht und Entwicklung der seltenen Hunderasse xxx vorhanden gewesen. Weiterhin behauptet die Klägerin, ihr seien durch die beiden Angriffe der Beklagten Kosten für IT-Dienstleister in Höhe von 4.284,00 € entstanden und verweist insoweit auf eine Rechnung der Firma xxx vom 30.06.2017 (Anla[…]