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Darlehensvertrag – wirksame Kündigung

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OLG Celle
Az: 3 W 126/06
Beschluss vom 09.11.2006
Vorinstanz: Landgericht Hildesheim, Az.: 6 O 236/06

In der Beschwerdesache hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die – sofortige – Beschwerde der Beklagten vom 18. Oktober 2006 gegen den Beschluss des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 28. September 2006, mit dem der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten vom 15. September 2006 in der Hauptsache zurückgewiesen worden war, am 9. November 2006 beschlossen:
Der Beschluss des Landgerichts Hildesheim vom 28. September 2006 wird teilweise abgeändert; der Beklagten wird für die Durchführung des Rechtsstreits erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A. J…, V…, bewilligt.
G r ü n d e
I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einem gekündigten Darlehensvertrag in Anspruch.

Die Beklagte und ihr Ehemann schlossen mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin (zukünftig: Klägerin) unter dem 28. August 2000 einen Darlehensvertrag.

Wegen Zahlungsverzugs kündigte die Klägerin gegenüber der Beklagten mit Schreiben vom 30. Januar 2006 den Kredit „mit sofortiger Wirkung“, stellte eine Gesamtforderung von 8.451,98 € fällig und verlangte, dass dieser Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen bei ihr eingehen müsse.

Die Beklagte hat demgegenüber gemeint, auf Grund einer Vereinbarung der Klägerin mit ihrem Ehemann, von dem sie getrennt lebt, sei der Darlehensvertrag aufgehoben worden. Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen hätten weder sie noch ihr Ehemann erhalten.

Das Landgericht hat der Beklagten mit Beschluss vom 28. September 2006 Prozesskostenhilfe insoweit bewilligt, als sie sich gegen den geltend gemachten Zinsanspruch wendet und ihren Antrag im Übrigen zurückgewiesen. Die Vereinbarung der Klägerin mit dem Mitdarlehensnehmer berühre die Verpflichtung der Beklagten nicht. Der Darlehensvertrag sei auch wirksam gekündigt worden. Jedenfalls in der der Beklagten zugestellten Anspruchsbegründung vom August 2006 sei eine wirksame Kündigung zu sehen.

Gegen die Verweigerung der Prozessko[…]


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