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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfallsmanipulation

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AG Bochum
Az: 70 C 419/08
Urteil vom 28.04.2010

I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz anlässlich eines Verkehrsunfalls vom 25.03.2008 auf der A 40 im Bereich der Anschlussstelle Stahlhausen. Sie behauptet, ihr Ehemann sei bereits auf der Abfahrtspur der Anschlussstelle Stahlhausen gefahren, als plötzlich der Beklagte zu 1) von der rechten Spur der A 40 kommend über die durchgezogene Linie ebenfalls in die Abfahrtspur eingefahren sei und das Fahrzeug seitlich touchiert habe, was dann gegen die rechte Leitplanke gedrückt worden sei, so dass Schäden vorne links und auf der rechten Seite entstanden seien. Ihren unfallbedingten Schaden berechnet die Klägerin wie auf Bl. 3 d.A. mit 2.072,92 €.
Sie beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen,
1. an die Klägerin 2.072,92 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2008 zu zahlen
2. die Klägerin hinsichtlich einer Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 272,87 € nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2008 durch Zahlung freizustellen, hilfsweise die Beklagten hinsichtlich der Sachverständigenkosten in Höhe von 447,92 € auf Zahlung an das Kfz-Sachverständigenbüro E. unter Angabe des Aktenzeichens auf das Konto der T., zu verurteilen.
Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen.
Sie rügen die Aktivlegitimation der Klägerin und machen geltend, der Unfall habe nicht stattgefunden bzw. sei ein manipulierter Unfall, da keine Schäden an dem von dem Beklagten gesteuerten Fahrzeug festgestellt worden seien. Der Wiederbeschaffungswert betrage keinesfalls 1.600,00 €. Insbesondere machen die Beklagten geltend, dass das Fahrzeug der Klägerin in dem Bereich, für den im vorliegenden Verfahren S[…]


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