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Verkehrsunfall – Unterhaltsschaden

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 OLG Oldenburg
Az: 5 U 48/10
Urteil vom 19.01.2011

In dem Rechtsstreit hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 5. Januar 2011 für Recht erkannt:
Die Berufung der Kläger gegen das am 3. März 2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:
I.
Die Kläger sind die Eltern der im Oktober 2008 infolge eines Verkehrsunfalls verstorbenen … … (geboren im März 1991). Der Beklagte zu 1) – der damalige Freund der Schülerin … … – war als Fahrer eines bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Motorrades an dem Unfall beteiligt. Die Kläger begehren die Feststellung, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, ihnen Schadensersatz zu leisten, falls in Zukunft Umstände eintreten, unter denen … … ihnen gegenüber unterhaltspflichtig geworden wäre. dabei soll davon ausgegangen werden, dass … … den durchschnittlichen Verdienst einer Chemieingenieurin erzielt hätte.
Der besagte Verkehrsunfall ereignete sich am Abend des 28. Oktober 2008 außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf dem …Weg in der Gemeinde …. Die damals 17jährige … … befand sich als Mitfahrerin auf dem vom Beklagten zu 1) gelenkten Motorrad. Als der Beklagte zu 1) ein auf der Straße befindliches Reh sah, bremste er stark ab. Das Motorrad kam zu Fall und … … prallte mit dem Kopf gegen einen neben der Fahrbahn liegenden Feldstein. Obwohl sie einen Motorradhelm trug, erlitt sie durch den Sturz schwere Kopfverletzungen. Der herbeigerufene Rettungsdienst brachte sie in das Krankenhaus …. Dort erlag sie am 30. Oktober 2008 ihren Kopfverletzungen.
Für die Folgen des Unfalls haben die Beklagten in vollem Umfang einzutreten. Di[…]


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