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Restwert eines Kfz nach Totalschaden

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THÜRINGER OBERLANDESGERICHT
Az.: 8 O 1695/04
Urteil vom 09.04.2008

In dem Rechtsstreit hat der 4. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12.03.2008 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 01.08.2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.310,00 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2004 sowie 5,00 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention zugunsten des Klägers hat die Beklagte zu tragen; die Kosten der Nebenintervention zugunsten der Beklagten werden dem Streithelfer auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger und der Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streithelfer darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger und die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.310,00 EUR festgesetzt.

Gründe:
I.
Die Parteien streiten um den Betrag, den sich der Kläger als Restwert seines beschädigten Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall vom 23.07.2003, für den die Beklagte als Haftpflichtversicherer voll einzustehen hat, anrechnen lassen muss.
Wegen des Tatbestandes wird zunächst Bezug genommen auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 10.310,00 EUR nebst Zin[…]


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