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Rechtsanwälte Kotz GbR

Garantieverpflichtung aus Werbeaussage

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Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Az: 4 U 85/08
Urteil vom 08.07.2009

Gründe:
A
Der Kläger begehrt von der Beklagten aus abgetretenem Recht die Neulieferung, hilfsweise Schadensersatz für einen PKW vom Typ X ….
I.

Im November 2002 warb die Beklagte auf der von ihr unterhaltenen Website www.X-….de unter anderem mit einer „Neuwagengarantie“, die damals wie folgt beschrieben wurde:

„ADAC und TÜV bescheinigen den X-Modellen regelmäßig eine äußerst geringe Pannen- und Reparaturanfälligkeit. Wir scheuen uns deshalb nicht, eine Fahrzeuggarantie von 3 Jahren bis 100.000 km zu gewähren. …

Über weitere Details geben Ihnen die X-Partner oder die Fahrzeugunterlagen Auskunft.

Die X Neuwagen-Garantie wird in Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt. …“Die Beklagte wies in ihrer Werbung allgemein darauf hin, dass die Firma A Tuningprodukte für X-Fahrzeuge anbietet.

Im November 2002 erwarb Frau B einen PKW vom Typ X …, wobei streitig ist, von wem sie diesen PKW kaufte. Eine Garantieurkunde erhielt Frau B dabei nicht. Dem Fahrzeug lag jedoch ein Serviceheft mit unter anderen folgenden Erklärungen bei:

FAHRZEUG-, LACK- UND ANSCHLUSSGARANTIE

Falls an Ihrem Fahrzeug innerhalb der Garantiezeit ein Mangel auftritt, kann dieser bei jedem X-Partner kostenlos behoben werden. … Weitere Einzelheiten zu den Garantiebestimmungen finden Sie in der Bordliteraturmappe.“

Weiterhin waren in dem Serviceheft folgende Erklärungen enthalten:

„Standardgarantie, Garantiebestimmungen und -bedingungen:

Unter Vorbehalt der folgenden Bedingungen garantiert X … B.V. (nachstehend „…“ genannt), dass alle unter die STANDARDGARANTIE fallenden Teile des Fahrzeugs, das von … hergestellt wurde (nachstehend „das neue …-Fahrzeug“ genannt) bei sachgerechter Verwendung und unter der Voraussetzung, dass die Wartungen nach Herstellervorschrift fachgerecht durchgeführt wurden, keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen.

Alle X-Original-Teile …, werden im Garantiefall kostenlos repariert oder ersetzt, und zwar von jedem autorisierten X-Servicepartner.

Die Garantiezeit für Ihr neues …-Fahrzeug beträgt […]


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