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Rechtsanwälte Kotz GbR

Chiptuning – Erlöschen der Betriebserlaubnis und späterer Ausbau des Chips

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OLG Karlsruhe
Az: 1 U 181/05
Urteil vom 24.03.2006

In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung/Wandlung hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe im schriftlichen Verfahren nach dem Sach- und Streitstand vom 7. März 2006 für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26.8.2005 im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.000,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2002 zu bezahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4 zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Die Klägerin macht als Erbin ihres Vater Ansprüche aus einem Pkw-Kaufvertrag geltend. Bei der Erbauseinandersetzung ist der Klägerin das Fahrzeug zugeteilt worden.

Mit Vertrag vom 05.05.2000 hatte der Erblasser einen Seat Toledo Singo 1,9 TDI von der Beklagten zum Preis von 41.400 DM erworben. Die Kaufverhandlungen wurden vom Bruder der Klägerin geführt, der das Fahrzeug aussuchte und anschließend auch nutzte. Es handelte es sich um einen Vorführwagen, welcher zuvor auf die Beklagte zugelassen war und einen Kilometerstand von 7.842 aufwies. Die Beklagte hatte in das Fahrzeug einen leistungserhöhenden Chip zur Steuerung der Motorelektronik eingebaut. Die Parteien streiten darüber, ob der Bruder der Klägerin hierauf hingewiesen wurde.

Bis zu einer Inspektion im Oktober 2001 lief das Fahrzeug mehr als 80.000 km ohne wesentliche Beanstandungen. Ende Oktober 2001 wurde der Zahnriemen des Motors und die Spannrolle bei der Beklagten gewechselt bzw. jedenfalls die entsprechenden Arbeiten in Rechnung gestellt. Nach weiteren 7.000 Kilometern trat Mitte Dezember 2001 auf der Autobahn ein Motorendefekt auf. Nachdem das Fahrzeug in eine Seat-Vertragswerkstatt in Osterburken gelangt war, wurde dort festgestellt, dass sowohl Zahnriemen als auch Spannrolle defekt waren. Außerdem erfuhr der Bruder der Klägerin nach deren Darstellung erst jetzt von dem Chip-Einbau. Anschließend wurde das Fahrzeug zur Beklagten verbracht, die es im Januar 2001 mit der Erklärung an[…]


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