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Auffahrunfall – starkes Abbremsen wegen Hund

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AG Düsseldorf
Az.: 30 C 7132/07
Urteil vom 24.08.2007

Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Tatbestand
Nach einem Verkehrsunfall vom 08.11.2006 unter Beteiligung des klägerischen Pkw X, amtliches Kennzeichen X, geführt von der Ehefrau des Klägers, und dem von dem Beklagten zu 1) geführten Pkw X, amtliches Kennzeichen X, dessen Halterin die Beklagte zu 1) und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer die Beklagte zu 3) waren, verlangt der Kläger 50 % des Unfallschadens.
Beide Fahrzeuge fuhren am Unfalltag auf der X Straße in X in Fahrtrichtung Y. Das Beklagtenfahrzeug fuhr als Erstes. Das Klägerfahrzeug fuhr hinterher. Etwa auf Höhe der Einmündung X stand am Straßenrand ein Mann mit einem jungen nicht angeleinten Schäferhund. Dieser Hund sprang, als das Beklagtenfahrzeug auf der entsprechenden Höhe war, plötzlich auf die Straße und lief gegen den vorderen rechten Kotflügel bzw. das rechte Vorderrad des Beklagtenfahrzeuges. Der Beklagte zu 2) leitete eine Vollbremsung ein. Die Ehefrau des Klägers versuchte, das Fahrzeug abzubremsen, was jedoch nicht gelang. Das Klägerfahrzeug prallte auf das Heck des Beklagtenfahrzeuges.
Der Kläger behauptet, seine Ehefrau sei in ausreichendem Sicherheitsabstand hinter dem Beklagten-Pkw hergefahren.
Der Kläger ist der Ansicht, der Beklagte zu 2) habe nicht, wie geschehen, bremsen dürfen. Es habe kein zwingender Grund hierfür bestanden.
Der Kläger behauptet einen Unfallschaden von 2.632,54 € netto an Reparaturkosten, eine Notreparatur von 183,79 €, Nutzungsausfall für 4 Tage von 172,00 € sowie 25,56 € Unfallpauschale.
Der Kläger beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 1.506,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2007 zu zahlen, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 2[…]


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