Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Az: 3 Sa 72/10
Urteil vom 23.06.2010
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 11.01.2010 – 2 Ca 1402 d/09 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Schadensersatz- und Auskunftsansprüche des Klägers aus Anlass der Veröffentlichung von Bildern im Internet.
Der Kläger war vom 01.04.2003 bis 30.04.2004 bei der Beklagten, einem Textilvertriebsunternehmen, als kaufmännischer Angestellter/Assistent der Geschäftsleitung tätig. Er war zu der Zeit eingeschriebener Student. Es existiert kein schriftlicher Arbeitsvertrag. Vereinbart war die Zahlung eines Gehalts von 1.200,– EUR netto.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses führten die Parteien vor dem Arbeitsgericht …. einen Zahlungsrechtsstreit über Vergütungsansprüche des Klägers unter dem Aktenzeichen … .. …/…. Dieser Rechtsstreit endete mit Urteil vom 28.10.2004. Das Arbeitsgericht hat diese Verfahrensakte beigezogen. Ferner führten die Parteien einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht …/.. – um Sozialversicherungspflicht und Beschäftigungsumfang.
4Im Herbst 2003 wurden für die Beklagte zielgerichtet und einvernehmlich zu Werbezwecken am…… Fotos angefertigt. Auf ihnen werden Textilien, die die Beklagte vertreibt, getragen (Bl. 7 – 19 d. A.). An diesem Foto-Shooting nahmen der Kläger, der Geschäftsführer der Beklagten sowie weitere Personen, die mit dem Unternehmen der Beklagten in Verbindung standen, u. a. auch die erstinstanzlich vernommenen Zeugen Herr……, teil. Der Kläger erhielt dafür, dass er fotografiert wurde, keine gesonderte Vergütung von der Beklagten. Es war unstreitig mindestens geplant, diese Fotos in Werbeflyern zur Durchführung eines Lagerverkaufs in der Zeit von Februar bis März 2004 zu verwenden. Damit war der Kläger einverstanden. Außerdem wurden die Bilder auch vom Kläger selbst für Präsentationen bei Aktionen und Sondermaßnahmen der Beklagten verwendet, u. a. digitalisiert im Jahre 2004 auf einer Messe in ….
5Von 2004 bis März 2009 befanden sich 10 Fotos dieser Bilderserie, auf denen der Kläger abgebildet ist, im Internetauftritt der Beklagten. Einige der Fotografien ersc[…]