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Rechtsanwälte Kotz GbR

Straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren – Bemessung Rechtsanwaltsgebühren

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Mittelgebühr
LG Itzehoe – Az.: 2 Qs 209/20 – Beschluss vom 18.02.2021

In dem Bußgeldverfahren hat das Landgericht Itzehoe – 2. Große Strafkammer – auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 13.10.2020 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Meldorf vom 08.10.2020 nach Anhörung der Bezirksrevisorin am 18. Februar 2021 beschlossen:

1. Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Meldorf vom 08.10.2020 wie folgt abgeändert:

Die dem Betroffenen nach dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Meldorf vom 06.05.2020 aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen werden auf 910,47 Euro festgesetzt.

2. Die Landeskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Betroffenen in-soweit entstandenen notwendigen Auslagen.

3. Der Beschwerdewert beträgt 279,65 Euro.
Gründe:
I.

Dem Betroffenen ist vorgeworfen worden, am 14.07.2019 in ein Grundstück abgebogen zu sein, dabei die ihm obliegende besondere Vorsicht außer Acht gelassen und dadurch einen Unfall verursacht zu haben. Mit Bußgeldbescheid vom 12.11.2019 hat die Behörde eine Geldbuße von 100,00 Euro festgesetzt und angekündigt, dass das Kraftfahrtbundesamt den Verstoß bei Rechtskraft mit einem Punkt im Fahreignungsregister bewerten werde. Am 18.11.2020 hat der Verteidiger im Namen des Betroffenen Einspruch eingelegt. Mit Schriftsatz vom 26.11.2619 hat er gegenüber der Behörde unter Hinweis darauf, dass sich aus der Akte kein sorgfaltspflichtwidriges Verhalten des Betroffenen ergebe und die Unfallgegnerin den Unfall verursacht habe, angeregt, das Verfahren einzustellen.

Die Behörde hat das Verfahren anschließend über die Staatsanwaltschaft zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Amtsgericht Meldorf übergeben. In dem dreißigminütigen Hauptverhandlungstermin vom 06.05.2020 hat der Betroffene sich zur Sache eingelassen und es wurden vier Zeugen — ein damaliger Beifahrer der Unfallgegnerin, diese selbst, die Ehefrau des Betroffenen als dessen damalige Beifahrerin sowie der unfallaufnehmende Polizeibeamte — vernommen. Das Amtsgericht hat den Betroffenen freigesprochen, da es sich vom Vorliegen einer Sorgfaltspflicht-verletzung nicht hat überzeugen können.

Auf den Antrag des Betroffenen vom 23.06.2020, die zu erstattenden Auslagen in Form von Verteidigergebühren auf insgesamt 910,47 Euro festzusetzen, hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 08.10.2020 lediglich einen Betrag von 630,82 Euro festgesetzt. Insoweit hinter dem Festsetzung[…]


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