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Bußgeldverfahren – Wartepflicht bei Unpünktlichkeit der Verteidigerin im Fortsetzungstermin

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Kammergericht hebt Urteil auf: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren
In diesem Urteil geht es um ein Bußgeldverfahren, bei dem die Unpünktlichkeit der Verteidigerin beim Fortsetzungstermin im Mittelpunkt stand. Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aufgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Abteilung zurückverwiesen wird. Dies geschah, weil das Gericht trotz der kurzfristigen Abwesenheit der Verteidigerin und des Beschuldigten mit der Verhandlung begann und schnell ein Urteil fällte, ohne die angemessene Wartezeit einzuhalten.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ws (B) 222/15 – 162 Ss 36/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Kammergericht Berlin hebt aufgrund einer Verfahrensrüge das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf.
Kernpunkt der Entscheidung war die Verletzung des rechtlichen Gehörs, da das Amtsgericht trotz Unpünktlichkeit der Verteidigerin und des Betroffenen mit der Verhandlung fortfuhr und rasch urteilte.
Das Gericht berücksichtigte nicht, dass Verfahrensbeteiligte trotz Ankündigung einer geringen Verspätung an der Hauptverhandlung teilnehmen wollten.
Eine angemessene Wartezeit von üblicherweise 15 Minuten wurde nicht eingehalten.
Das Urteil wurde aufgehoben und die Sache für eine neue Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Die Verteidigerin hatte mehrere Beweisanträge angekündigt, die möglicherweise zu einem anderen Urteil hätten führen können.
Der Fall betont die Wichtigkeit der Wahrung prozessualer Rechte und der Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten.


Verfahrensgarantien im Bußgeldprozess
Rechtliches Gehör und die Fürsorgepflicht des Gerichts sind fundamentale Prinzipien eines fairen Bußgeldverfahrens. Im Fokus steht die Frage, wie Gerichte mit Verzögerungen oder Unpünktlichkeit von Verfahrensbeteiligten umgehen müssen.

Dabei kommt es auf die Umstände des[…]


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