Risiko Überholvorgang: Zwei Motorräder kollidieren auf Landstraße
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Fall eines Verkehrsunfalls zwischen zwei Motorrädern während eines Überholvorgangs entschieden. Der Beklagte, der den Unfall verursacht hat, wird zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht bestätigt, dass der Beklagte für den Unfall allein verantwortlich ist, da er gegen Verkehrsregeln verstoßen und den Überholvorgang unter gefährlichen Bedingungen durchgeführt hat.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Alleinige Haftung des Beklagten: Der Beklagte wird als alleiniger Verursacher des Unfalls eingestuft, da er beim Überholen grob gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.
Schmerzensgeld und Schadensersatz: Der Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger Schmerzensgeld sowie materielle und immaterielle Schäden zu erstatten.
Verstoß gegen Überholvorschriften: Der Unfall ereignete sich während eines Überholvorgangs, bei dem der Beklagte die Gegenfahrbahn nicht richtig einsehen konnte.
Kein Mitverschulden des Klägers: Das Gericht findet keine Hinweise auf ein Mitverschulden des Klägers am Unfall.
Schwere Verletzungen des Klägers: Der Kläger erlitt schwere Verletzungen, darunter die Amputation eines Beines.
Berufung erfolglos: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts wird abgewiesen.
Zahlung von außergerichtlichen Kosten: Der Beklagte muss auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers tragen.
Endgültige Entscheidung: Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen, womit die Entscheidung endgültig ist.
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