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Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Änderungskündigung

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Relevanz der krankheitsbedingten Änderungskündigung im Arbeitsrecht
Die krankheitsbedingte Änderungskündigung ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft. Der vorliegende Fall beleuchtet die Wirksamkeit einer solchen Kündigung und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Der Kläger, ein Mitarbeiter, wurde aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in einen sogenannten „Integrationspool“ versetzt, der durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist. Dieser Pool dient dazu, Mitarbeiter, die aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen oder gesundheitlichen Problemen ihren Arbeitsplatz verlieren könnten, weiterhin im Unternehmen zu beschäftigen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 83/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Änderungskündigung wurde diskutiert.
Der Kläger hatte eine Ausbildung als Kfz-Mechaniker und war lange Zeit vor dem Vorfall bei der Beklagten tätig.
2016 erlitt der Kläger nach einem Überfall eine posttraumatische Belastungsstörung und war bis 2020 arbeitsunfähig.
Es gibt eine Betriebsvereinbarung „Integrationspool“, die Mitarbeitern bei Arbeitsplatzverlust aufgrund von Restrukturierungen oder gesundheitlichen Einschränkungen eine Zuordnung ermöglicht.
2020 wurde dem Kläger eine Vertragsänderung angeboten, die er nicht annahm.
Der Kläger hat beantragt festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis trotz der Änderungskündigung unverändert fortbesteht.
Das Arbeitsgericht gab der Klage größtenteils statt, da die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt war.

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Der Integrationspool und seine Funktion
Krankheitsbedingte Änderungskündigung: Balance zwischen Arbeitnehmerrechten und betrieblichen Herausforderungen. (Symbolfoto: simon jhuan /Shutterstock.com)

Der Integrationspool ist organisatorisch […]


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