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Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall bei Einbiegen in Tiefgarage

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Verkehrsunfall und Schadensersatz: Eine Analyse des Streitfalls
In München kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Fahrzeuge involviert waren. Der Kläger und die Beklagten streiten um Schadensersatzansprüche, die aus diesem Unfall resultieren. Der Kläger befuhr mit seinem Transporter eine Straße, als er beabsichtigte, in eine Tiefgarage abzubiegen. Der Beklagte zu 2, der mit einem Pkw unterwegs war, versuchte, rechts am klägerischen Fahrzeug vorbeizufahren, was zu einer Kollision führte. Der Hauptkonfliktpunkt in diesem Fall liegt in der Klärung der Schuldfrage und der daraus resultierenden Schadensersatzansprüche.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 17 O 11012/19   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Teilweise Anerkennung der Klage: Der Kläger erhält 1.880,17 € zuzüglich Zinsen, da das Gericht ihm teilweise Recht gab. Die restliche Klage wurde abgewiesen.
Schuldverteilung: Das klägerische Fahrzeugführer trägt zwei Drittel der Schuld, da er gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hatte. Der Beklagte zu 2 trägt ein Drittel der Schuld, da er rechts am klägerischen Fahrzeug vorbeifahren wollte, was nicht zulässig war.
Kosten des Rechtsstreits: Der Kläger trägt 67 % und die Beklagten 33 % der Kosten des Rechtsstreits.
Divergierende Schilderungen: Beide Parteien legten unterschiedliche Schilderungen des Unfallhergangs vor, was zu einer differenzierten Bewertung der Schuldfrage führte.
Komplexität der Schuldfrage: Das Urteil zeigt die Herausforderungen und Komplexität bei der Klärung von Unfallhergängen und Schuldfragen in Verkehrsunfällen.

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Rechtliche Auseinandersetzung und Beweisaufnahme
Streit um Schadensersatz: Ein Unfall zwischen zwei Fahrzeugen führt zu unterschiedlichen Sichtweisen und einer gerichtlichen Auseinandersetzung. (Symbolfoto: alexfan32 /Shutterstock.com)

Die Klagepartei forderte Schadensersatz in Höhe von 5645,56 € nebst Zinsen, während die Beklagten die Abweisun[…]


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