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Studienplatzklage: Sinn, Erfolgsaussichten und Kosten

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Als Studienplatzklage wird eine Klage einer Person auf einen Studienplatz bei einer bestimmten Universität bezeichnet, die zuvor das Ansinnen des Bewerbers auf einen Studienplatz abgelehnt hat. Die Studienplatzklage stellt in rechtlicher Hinsicht keine gesonderte Form der Klage dar, obgleich der Kläger aus ihr heraus keinen Schadensersatzanspruch gegenüber der beklagten Universität geltend machen kann.

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Kontext und Relevanz von Studienplatzklagen
„Studienplatzklage: Wenn Universitäten den Studienplatz verwehren, kann man rechtlich dagegen vorgehen. Doch welche Chancen und Kosten sind damit verbunden? Ein tiefer Einblick in das Thema.“ (Symbolfoto: vectorfusionart /Shutterstock.com)

Studienplatzklagen haben in der heutigen Zeit eine sehr weitreichende Relevanz, da immer mehr Menschen einem Studium nachgehen möchten und hierfür nun einmal ein entsprechender Platz an einer Universität benötigt wird. Problematisch ist in der gängigen Praxis der Umstand, dass sich die studienwillige Person auf einen entsprechenden Platz bei der Universität bewerben muss und die Universitäten die Behauptung aufstellen, dass der vorhandene Platz den Bedarf nicht decken kann. Erfolgt eine Ablehnung eines Bewerbers auf der Grundlage dieser Behauptung, so kann der Bewerber eine Studienplatzklage erheben. Diese Klage wird auf die Behauptung gestützt, dass die Universität doch mit ihrem Platzangebot den Bedarf decken könnte.
Ziel und Zweck einer Studienplatzklage
Mit der Klage verfolgt der Kläger das Ziel, dass ein Studienplatz an der Universität rechtlich erstritten wird. Dieses Ziel kann sowohl außergerichtlich als auch auf dem gerichtlichen Weg erreicht werden. Der Erfolg auf dem gerichtlichen Weg ist jedoch davon abhängig, ob das zuständige Gericht der Klage stattgibt.
Voraussetzungen für eine Studienplatzklage
Damit eine Studienplatzklage erfolgreich gestaltet werden kann, ist es zunächst erforderlich, dass sie gewisse Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen müssen jedoch zunächst erst einmal unterschieden werden in die Voraussetzungen, die an die Klage selbst geknüpft sind und die Voraussetzungen, die der Kläger für das Einreichen der Klage bei dem zuständigen Gericht erfüllen muss.

Die Voraussetzungen für eine[…]


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