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Misslungene Haarfärbung – Schadensersatzanspruch

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Haarige Angelegenheit: Model gewinnt Schadensersatz nach Friseur-Fiasko
Ein Fall, der nicht nur für glänzende Augen bei Juristen sorgt, sondern auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt hat, wurde vor dem Landgericht Köln verhandelt. Im Kern ging es um die Frage der Haftung für Schäden, die einer Kundin durch Dienstleistungen in einem Friseursalon entstanden sind. Die Klägerin, ein international tätiges Model, behauptete, dass ihr durch die mangelhafte Haarbehandlung sowohl materielle als auch immaterielle Schäden entstanden seien. Die Friseurmeisterin, die den Salon betreibt, wurde zur Verantwortung gezogen. Das Hauptproblem lag in der Frage, ob und in welchem Umfang die Beklagte für die entstandenen Schäden haftet.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 381/16  >>>

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Die Farbe des Streits
Model gewinnt Rechtsstreit gegen Friseur: Berufliche und emotionale Schäden durch missglückte Haarbehandlung anerkannt. (Symbolfoto: hedgehog94 /Shutterstock.com)

Die Klägerin suchte den Salon der Beklagten für eine Haarfärbung auf. Nach der Behandlung stelltesie fest, dass ihre Haare nicht die gewünschte Farbe, sondern einen unerwünschten Rotstich aufwiesen. Trotz mehrerer Versuche der Beklagten, den Fehler zu korrigieren, blieb das Problem bestehen. Die Klägerin argumentierte, dass ihre Haare dauerhaft geschädigt seien und sie dadurch berufliche Nachteile als Model erlitten habe.
Berufliche Konsequenzen und emotionale Belastung
Die Klägerin betonte, dass sie durch die missglückte Haarbehandlung berufliche Einbußen erlitten habe. Sie sei das „Gesicht“ einer Schuhmarke und habe Aufträge verloren. Darüber hinaus sei sie emotional stark belastet, was zu stressbedingter Akne geführt habe. Die Beklagte hingegen argumentierte, dass die Haare der Klägerin bereits vor der Behandlung in einem schlechten Zustand gewesen seien.
Die rechtliche Bewertung
Das Gericht stellte fest, dass die Klage zulässig und begründet sei. Die Klägerin habe einen Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr durch die mangelhafte Haarbehandlung entstanden ist. Die Behandlung wurde als Werkvertrag einges[…]


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