Urlaubspläne ändern? Alles über die flexible Umbuchung und Ihre Rechte!
Ob geschäftlich oder privat, unsere Reisepläne unterliegen oft unerwarteten Änderungen. Hier kommt die Reiseumbuchung ins Spiel: Sie ermöglicht es uns, Reisedatum, Ziel oder beides anzupassen. Diese Flexibilität ist besonders wichtig in einer Welt, die von Unvorhersehbarkeiten wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen geprägt ist, kann aber auch bei persönlichen Veränderungen, wie neuen beruflichen Anforderungen oder familiären Verpflichtungen, von Nutzen sein. In diesem Artikel tauchen wir tiefer in das Thema ein und beleuchten die Grundlagen der Reiseumbuchung sowie Ihre Rechte als Reisender.
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Grundlagen der Reiseumbuchung
Als Reisender haben Sie das Recht, Ihre Buchung unter bestimmten Bedingungen zu ändern, die von den Geschäftsbedingungen Ihres Anbieters abhängen. Je nach Situation kann dies eine Gebühr erfordern oder in einigen Fällen ist eine Umbuchung möglicherweise nicht möglich. (Symbolfoto: polymanu/Shutterstock.com)
Die Reiseumbuchung bezeichnet die Veränderung von der ursprünglich angedachten Reiseroute oder des ursprünglich angedachten Reisetermins. Eine derartige Veränderung ist sowohl durch die Airline als auch den Passagier denkbar, wobei sich die rechtlichen Rahmenbedingungen voneinander unterscheiden. Es hängt sehr stark davon ab, welchen Tarif der Reisende bei der Airline gebucht hat und ob die Flugreise ein fester Bestandteil einer sogenannten Pauschalreise ist.
Die Rechte der Reisenden
Die Rechte von Reisenden leiten sich der rechtlichen Grundlage der EU-Fluggastrechte-Verordnung ab. Diese Verordnung gilt für sämtliche Flugreisen, die innerhalb des Luftraums der Europäischen Union (EU) starten oder enden. Als weitere Voraussetzung für die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt der Umstand, dass die Airline ihren Geschäftssitz innerhalb des Geltungsbereichs der EU hat. Sollte die Airline eine Flugumbuchung vornehmen, so kann der Flugreisende diese Umbuchung entweder akzeptieren oder alternativ dazu eine vollständige Ticketpreisrückerstattung von der Fluggesellschaft verlangen.
Ein weiteres Recht des Passagiers ist, dass im Fall einer sehr kurzfristigen Umbuchung innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor dem Abflugtermin sogar ein rechtli[…]