Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Formulierung im Falle unseres gemeinsamen Ablebens in Ehegattentestamt

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Der Kampf ums Erbe: Eine komplexe Angelegenheit
Der vorliegende Fall handelt von einer faszinierenden und komplizierten juristischen Auseinandersetzung um das Erbe eines verstorbenen Ehepaares. Im Zentrum des Geschehens steht ein handschriftlich verfasstes Testament, das neben den Ehepartnern auch mehrere andere Personen als potenzielle Erben benennt. Dabei stoßen wir auf eine rechtliche Grauzone: Die Formulierungen im Testament, speziell hinsichtlich des Ablebens beider Ehegatten, werfen bedeutende Fragen auf, die von immenser Bedeutung für die Erbfolge sind.

Direkt zum Urteil Az: 20 W 221/18 springen.

[toc]
Hürden im Testament: Widersprüchliche Forderungen
Das Ehepaar hatte in einem privatschriftlichen Testament festgelegt, sich gegenseitig als Erben einzusetzen. Auf der Rückseite des Testaments fügten sie handschriftlich einen „Zusatz“ hinzu, der im Falle ihres gemeinsamen Ablebens die Verteilung des Vermögens an bestimmte Personen oder Personengruppen vorsah. Darunter war auch der Kläger, bekannt als Beteiligter zu 1, und die Kinder von Beteiligtem zu 2.
Antrag auf Erbschein: Eine unerwartete Wendung
Nach dem Ableben beider Ehegatten stellte der Beteiligte zu 1, basierend auf den Verfügungen im Testament, einen Antrag auf die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. Er argumentierte sowohl mit den testamentarischen Erbeinsetzungen als auch hilfsweise mit der gesetzlichen Erbfolge.
Gerichtliche Entscheidung: Ablehnung des Antrags
In einer bemerkenswerten Entscheidung änderte das OLG Frankfurt den ursprünglichen Beschluss und wies den Antrag des Beteiligten zu 1 als unzulässig zurück. Zudem entschied das Gericht, dass der Beteiligte zu 1 die Gerichtskosten des Erbscheinsverfahrens tragen muss.
Schlüsselerkenntnisse und Bedeutung des Falles
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung präziser Formulierungen im Testament und die Notwendigkeit, sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch die gewünschte testamentarische Regelung zu berücksichtigen. Ein Testamentszusatz, insbesondere wenn er handschriftlich und auf der Rückseite eines Testaments eingefügt wird, kann zu einer komplizierten und umstrittenen Erbsituation führen. Dies hat nicht nur Konsequenzen für die potenziellen Erben, sondern kann auch zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, die erhebliche Kosten verursachen.Das vorliegende Urteil

OLG Frankfurt – Az.: 20 W 221/18 – Be[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv