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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorzeitiger Bebauungsplan – Rechtswidrigkeit wegen Planfehlern

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VG Meiningen – Az.: 5 K 355/10 Me – Urteil vom 05.12.2012

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die versagte Genehmigung des Bebauungsplans „Heiligenland“.

1. Am 26.01.2005 fasste die Klägerin den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan, der am 11.02.2005 ortsüblich bekannt gemacht wurde.

Die Aufstellung wurde damit begründet, dass zum einen dem Interesse der im Plangebiet vorhandenen Grundstückseigentümer Rechnung getragen werden solle, die auf ihren Flächen vorhandenen Immobilien zum dauerhaften Wohnen zu nutzen. Zum anderen habe die Klägerin ein großes Interesse, ihre Bürger bei der Schaffung von Wohneigentum zur Bindung an den Heimatort zu unterstützen und eine Abwanderung in das Umland zu verhindern, da sich ihre Einwohnerzahl stark rückläufig entwickle.

Die Klägerin verfügt bis heute nicht über einen wirksamen Flächennutzungsplan.

Das ursprünglich 5,1 ha umfassende, nach Einwänden insbesondere der unteren Immissionsschutzbehörde durch Beschluss der Klägerin Nr. 534/34/2007 vom 28.03.2007 auf 2,7 ha reduzierte Plangebiet befindet sich im westlichen Suhler Stadtteil Heinrichs. Die Verkehrsanbindung erfolgt ausweislich der Begründung des Bebauungsplans im Norden durch Unterführungen unter der Bahnstrecke Suhl-Meiningen hindurch, sowie im Süden über eine neu errichtete Brücke über die Bundesautobahn 73 (A 73), welche unmittelbar westlich des gesamten Plangebietes verläuft. Dieses steigt nach Süden etwa 70 m an, weist links und rechts des Weges „Heiligenland“ Baufelder aus und ist derzeit ebenso wie der gesamte übrige nicht überplante Hangbereich zwischen Meininger Straße/Bahnstrecke Suhl-Meiningen und der A 73 überwiegend durch eine Garten- und Wochenendhausnutzung geprägt. Einige der Wochenendhäuser sind nach Größe und Ausstattung objektiv zum dauernden Wohnen geeignet. Nördlich bzw. nordöstlich des Plangebietes befindet sich ein Bereich, in dem sich vereinzelt Wohnhäuser befinden (An der Hardt, Plessengrund). Das Plangebiet umfasst gemäß Nr. 4.4 seiner Begründung vier bestandsgeschützte Wohnhäuser, neun Flächen für die Errichtung von Wohnhäuse[…]


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