Zwangsversteigerung bei Erbauseinandersetzungen der Erbengemeinschaft
Wenn eine Erbschaft einer Erbengemeinschaft zugutekommt kann es nicht selten vorkommen, dass sich in der Erbmasse auch Gegenstände befinden, deren gerechte Aufteilung nicht gänzlich einfach ist. Dieser Umstand erschwert die Nachlassabwicklung natürlich immens, da jeder Erbe in der Erbengemeinschaft schlussendlich den gleichen Anteil an der Erbmasse erhalten soll. Aus diesem Umstand heraus kann natürlich auch sehr schnell eine Streitigkeit entstehen, die das gesamte Ziel der Erbengemeinschaft ernsthaft gefährdet. Als letzte Instanz kommt dann die sogenannte Teilungsversteigerung bei einer Erbengemeinschaft ins Gespräch, doch weiß bei Weitem nicht jeder Erbe, was es genau mit der Teilungsversteigerung auf sich hat.
Was ist eine Teilungsversteigerung eigentlich genau?
Können sich die Miterben einer Erbengemeinschaft nicht auf den Verkauf eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks einigen, kann die Verwertung nur durch eine Zwangsversteigerung, der sog. Teilungsversteigerung, erfolgen – Symbolfoto: Von Jinning Li /Shutterstock.com
Im Grunde genommen ist die Teilungsversteigerung vergleichbar mit dem Verfahren einer Zwangsversteigerung. Dies mag sich auf den ersten Blick ein wenig befremdlich anmuten, da die Zwangsversteigerung ja im Grunde genommen lediglich zur Schuldentilgung verwendet wird. In dieser Hinsicht jedoch unterscheidet sich die Teilungsversteigerung von dem Zwangsversteigerungsverfahren. Der Grund für die Teilungsversteigerung liegt lediglich in dem Umstand, dass die Erbengemeinschaft keine Einigung im Hinblick auf die Aufteilung bzw. Verwendung eines ganz bestimmten Gegenstandes aus der Erbmasse erzielen konnte. Damit dieser Gegenstand letztlich doch aufgeteilt werden […]