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Mittelalterlicher Schaukampf – Liverollenspiel – Schadensersatz für Rollenspieler nach Verletzung

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OLG Oldenburg, Az.: 3 U 20/16, Beschluss vom 28.04.2016

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Januar 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt bis zu 45.000,- Euro.
Gründe
I.

Symbolfoto: Von A_Lesik /Shutterstock.com

Die Parteien nahmen an einem sogenannten Liverollenspiel („Live Action Role Playing“, LARP) Ende April 2013 in der Nähe von Osnabrück teil. Der Kläger verlangt von dem Beklagten (u. a.) Schmerzensgeld und den Ersatz erlittenen Verdienstausfalls, weil dieser ihn während der Veranstaltung am Kopf verletzt habe.

Nach dem vorgesehenen „Plot“ wurde bei dem Spiel ein mittelalterliches Dorf von einer Räuberbande überfallen. Der Kläger gehörte zu den Verteidigern, der Beklagte zu der angreifenden Gruppe. Wie bei diesen Spielveranstaltungen üblich, waren die Teilnehmer mit Schaumstoffwaffen ausgerüstet.

Der „Kampf“ bei einem LARP wird auch mit gezielten Schlägen gegen den Körper des Gegners ausgefochten. Schläge gegen den Kopf waren dagegen jedenfalls im vorliegenden Fall ausdrücklich verboten. Die geltenden Regeln waren den Parteien bekannt.

Der Beklagte sah sich im Laufe des Spiels dem Kläger und mindestens einer weiteren Person aus der Gruppe der Dorfbewohner, dem Zeugen …, allein gegenüber. Der Ablauf des folgenden Kampfes ist streitig.

Jedenfalls ging der Kläger irgendwann zu Boden und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Der Kläger hat behauptet, der Beklagte habe ihm mit seiner Schaumstoffkeule („Streitkolben“) gezielt und bewusst gegen den Kopf geschlagen. Er habe dadurch eine Verletzung am linken Auge erlitten; seine Sehkraft belaufe sich infolgedessen auf diesem Auge auf nur noch 55 %. Hinzukämen weitere BeeintrÃ[…]


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