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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vortäuschen einer Straftat (Unfallflucht) in Attendorn

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Vorgeworfener Verstoß:

Vortäuschen einer Straftat gem. § 145d StGB


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreispolizeibehörde Olpe


Datum:

31.05.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Kreispolizeibehörde Olpe vorgeworfen, am 31.05.2017 in Attendorn auf der Ihnestraße auf der Straße gewendet zu haben, wozu es zu einem Unfall kam. Laut der angeblichen Aussage unseres Mandanten soll es zu diesem Unfall dadurch gekommen sein, dass er durch ein unbekanntes Fahrzeug rechts überholt wurde. Dies sei aufgrund der Örtlichkeiten der Unfallstelle jedoch ausgeschlossen und decke sich auch nicht mit den unabhängigen Zeugenaussagen, so dass ein Strafverfahren gegen unseren Mandaten wegen des Vortäuschens einer Straftat gem. § 145d StGB eingeleitet wurde.

In diesem Fall haben die aufnehmenden Polizeibeamten die Aussage des Mandanten falsch aufgenommen, da dieser die Fragestellungen der Polizeibeamten aufgrund fehlender Deutschkenntnisse anders verstanden hatte.

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