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Für internetfähige Computer müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden (BVerwG, Urteil vom 27.10.2010, Az: 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09). Für die Rundfunkgebührenpflicht kommt es insoweit nicht darauf an, ob man tatsächlich mit den Computern Sendungen empfängt. Es kommt nur darauf an, ob dies technisch möglich ist.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/rundfunkgebuehrenpflicht-fuer-internetfaehige-computer_862/