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Zahlt ein Mieter dem Vermieter die Prozesskosten aus einem früheren Räumungsprozess wegen Mietzahlungsverzug nicht, so kann der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter nicht aus diesem Grunde kündigen (BGH, Urteil vom 14.07.2010, Az: VIII ZR 267/09). Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellt das Verhalten des Mieters kein erhebliches Fehlverhalten dar, welches den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.[…]