Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Mieterkündigung wegen Prozesskosten aus früherem Räumungsprozess

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Zahlt ein Mieter dem Vermieter die Prozesskosten aus einem früheren Räumungsprozess wegen Mietzahlungsverzug nicht, so kann der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter nicht aus diesem Grunde kündigen (BGH, Urteil vom 14.07.2010, Az: VIII ZR 267/09). Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellt das Verhalten des Mieters kein erhebliches Fehlverhalten dar, welches den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv