Das Landgericht Berlin hat die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt, die auf ihren Balkonen Sonnenkollektoren installieren möchten, und entschied zugunsten eines Eigentümers, dessen Anlage nach Entfernung von Pflanzen sichtbar geworden war. Die Richter stellten klar, dass spätere Veränderungen durch die Eigentümergemeinschaft den ursprünglichen Genehmigungsanspruch nicht mindern. Dieses Urteil könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle in ganz Deutschland haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 85 S 11/23 WEG | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Berlin II Datum: 16.01.2024 Aktenzeichen: 85 S 11/23 WEG Verfahrensart: Berufungsverfahren im Wohnungseigentumsrecht Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert die Entfernung der an der Balkonbrüstung der Wohnungseigentumsanlage installierten Solarkollektoren, um zu erreichen, dass diese von außen nicht mehr sichtbar sind. Beklagter: Wurde im ursprünglichen Urteil verpflichtet, die Solarkollektoren zurückzubauen. In der Berufung argumentiert er, dass der Anspruch bereits in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden wurde und dass die Solarkollektoren aufgrund der Abdeckung durch Pflanzen nicht sichtbar waren. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um die an der Balkonbrüstung einer Wohnungseinheit installierten Solarkollektoren in einer Wohnungseigentumsanlage in Berlin, die entfernt werden sollen, damit sie n
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesgerichtshof Az: XII ZR 8/05 Urteil vom 22.11.2006 Leitsatz: Hat der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung ein Wohnrecht übernommen, so ist dieses bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn das Wohnrecht fortbesteht, auch des Endvermögens mit seinem jeweils aktuellen […]