Das Landgericht Berlin hat die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt, die auf ihren Balkonen Sonnenkollektoren installieren möchten, und entschied zugunsten eines Eigentümers, dessen Anlage nach Entfernung von Pflanzen sichtbar geworden war. Die Richter stellten klar, dass spätere Veränderungen durch die Eigentümergemeinschaft den ursprünglichen Genehmigungsanspruch nicht mindern. Dieses Urteil könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle in ganz Deutschland haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 85 S 11/23 WEG | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Berlin II
- Datum: 16.01.2024
- Aktenzeichen: 85 S 11/23 WEG
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Wohnungseigentumsrecht
- Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Fordert die Entfernung der an der Balkonbrüstung der Wohnungseigentumsanlage installierten Solarkollektoren, um zu erreichen, dass diese von außen nicht mehr sichtbar sind.
- Beklagter: Wurde im ursprünglichen Urteil verpflichtet, die Solarkollektoren zurückzubauen. In der Berufung argumentiert er, dass der Anspruch bereits in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden wurde und dass die Solarkollektoren aufgrund der Abdeckung durch Pflanzen nicht sichtbar waren.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Es geht um die an der Balkonbrüstung einer Wohnungseinheit installierten Solarkollektoren in einer Wohnungseigentumsanlage in Berlin, die entfernt werden sollen, damit sie nicht von außen sichtbar sind.
- Kern des Rechtsstreits: Es ist zu klären, ob die Verpflichtung zur Entfernung der sichtbaren Solarkollektoren gerechtfertigt ist, insbesondere angesichts der Berufungsbegründung, wonach der Anspruch bereits in einem früheren Verfahren abschließend entschieden worden sei und die Kollektoren zum Zeitpunkt nicht sichtbar gewesen seien.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wird insgesamt abgewiesen; die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Revision wird zugelassen.
- Begründung: Das Gericht beruft sich auf die tatsächlichen Feststellungen des ursprünglichen Urteils des Amtsgerichts Wedding und wies damit die Berufungsbegründungen zurück.
- Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Durch die zugelassene Revision besteht die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte, während die vorläufige Vollstreckbarkeit sicherstellt, dass das Urteil bis zur Klärung der Revision wirksam bleibt.
Der Fall vor Gericht
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