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LG Köln – Az.: 24 O 236/19 – Urteil vom 26.3.2020
In dem Rechtsstreit hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln aufgrund mündlicher Verhandlung vom 05.03.2020 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages.
Tatbestand
1. Der Kläger unterhielt seit dem 07.01.2019 für seinen PKW Audi A 8 mit dem amtlichen Kennzeichen pp. bei der Beklagten u.a. eine Kfz-
Vollkaskoversicherung (Anl. K 5, AnIH II), der zugrunde lagen die „Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Stand 01.04.2018″ (nur vorgelegt mit Stand 01.10.2017; Anl. B 15, AnIH II).
In der Vollkaskoversicherung ist eine Selbstbeteiligung von [...] Weiterlesen
“Kaskoversicherung – Obliegenheitsverletzung – verweigertes Auslesen der Fahrzeugdaten”