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LG Oldenburg (Oldenburg) – Az.: 13 O 3296/10 – Urteil vom 08.07.2011
I. Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 102.108,95 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 11.01.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen weiteren Schaden bedingungsgemäß zu ersetzen, der ihm aus dem Brandschaden vom 09.01.2010 entstanden ist und noch entsteht.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 90 % und der Kläger 10 %.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung [...] Weiterlesen
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