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OLG Saarbrücken: Baumfällarbeiten zur Dachsanierung fallen unter Privathaftpflichtversicherung
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 20.12.2023 (Az.: 5 U 50/23) die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken stattgegeben und festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger wegen eines Schadenersatzanspruchs, der aus dem Fällen von Bäumen resultiert, Versicherungsschutz gewähren muss. Dies begründet sich dadurch, dass die Handlung des Klägers unter die versicherte gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson fällt und nicht als Gefahr eines Betriebs oder Berufs angesehen wird.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 50/23 [toc]
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