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OLG Hamm: Fortgesetzte medizinische Behandlung begründet Anspruch auf Krankentagegeld
Im Urteil des OLG Hamm (Az.: I-20 U 117/22) vom 17. März 2023 wurde entschieden, dass der Kläger Anspruch auf weiteres Krankentagegeld für den Zeitraum vom 29. April 2016 bis zum 11. Juli 2016 hat. Dies wurde aufgrund der fortgesetzten medizinisch notwendigen Behandlung seiner Erkrankung begründet, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte. Die vorherige Entscheidung des Landgerichts Münster wurde somit teilweise abgeändert, und die beklagte Versicherung muss zusätzlich 7.400 Euro nebst Zinsen an den Kläger zahlen.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 117/22 Krankentagegeld: Voraussetzung einer fortwährenden Behandlung
Ein Krankentagegeld soll Versicherten bei Krankheit den Verlust von Arbeitseinkommen ausgleichen. Hierbei spielt die fortwährende Behandlung [...] Weiterlesen
“Krankentagegeld – fortwährende Behandlung i.S.v. § 4 Abs. 5 MB/KT – Voraussetzungen”