Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de
AG Lübeck – Az.: 28 C 2456/16 – Urteil vom 07.02.2017
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um restliche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall vom 28.04.2016, der sich in L.-T. ereignet hatte und bei dem ein bei der Beklagten haftpflichtversichertes Fahrzeug den Pkw Nissan Almera der Klägerin mit dem amtlichen Kennzeichen OH-OW … beschädigt hatte. Aufgrund des von der Klägerin in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten des [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden -Restwertermittlung”