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AG Reutlingen – Az.: 14 C 213/11 – Urteil vom 01.07.2011
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 83,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab 16.02.11 zu bezahlen.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 1/10, die Klägerin 9/10
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Streitwert: 981,49 €
Tatbestand
Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls der sich am 09.11.10 [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Widerlegung der Indizien für einen provozierten Unfall”