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LG Mainz – Az.: 3 Qs 79/21 – Beschluss vom 11.01.2022
In der Strafsache wegen Verstoßes gegen das NpSG hier: sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Gewährung eines Entschädigungsanspruchs nach StrEG hat die 3. Strafkammer — Beschwerdekammer — des Landgerichts Mainz am 11. Januar 2022 beschlossen:
1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mainz vom 13.12.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mainz vom 8.12.2021 (Az: 409 Gs 2982/21) wird als unbegründet verworfen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit dem Beschuldigten/ Beschwerdegegner erwachsenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
Gründe:
l.
Die Staatsanwaltschaft Mainz führte gegen den Beschuldigten/ Beschwerdegegner ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 4 NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz). Durch Beschluss des Amtsgerichts [...] Weiterlesen
“StrEG – Einstellung nach § 170 Abs. 2 stopp – Billigkeitsentscheidung”