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OLG Zweibrücken – Az.: 1 OLG 2 Ss 1/21 – Urteil vom 14.06.2021
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22. September 2020 wird verworfen.
2. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dadurch angefallenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.
Gründe
Das Amtsgericht – Strafrichter – Ludwigshafen am Rhein hat den Angeklagten am 13. Februar 2020 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Zudem hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine sechsmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bestimmt. Gegen dieses Urteil hat sich der Angeklagte mit [...] Weiterlesen
“Rechtsmittelbeschränkung auf Fahrerlaubnisentziehung unter Ausnahme des Strafausspruchs”