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Infektion am Arbeitsplatz: Nicht ausreichend nachgewiesen
Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage eines Montierers ab, der seine Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall anerkennen lassen wollte. Das Gericht stellte fest, dass nicht hinreichend bewiesen werden konnte, dass die Infektion des Klägers im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgte. Zentrale Punkte wie die Identifikation einer Indexperson und der exakte Infektionszeitpunkt blieben unklar, wodurch der Kläger die objektive Beweislast nicht erfüllen konnte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: S 11 U 2168/22 [toc]
Covid-19 und Arbeitsrecht: Eine rechtliche Auseinandersetzung
In einer Zeit, in der die Covid-19-Pandemie das Arbeitsleben tiefgreifend beeinflusst hat, stellt sich häufig die Frage nach der rechtlichen Einordnung[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.sozialrechtsiegen.de/covid-19-infektion-voraussetzungen-der-anerkennung-als-arbeitsunfall/
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“Covid-19-Infektion – Voraussetzungen der Anerkennung als Arbeitsunfall”