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Urteil 1:
VGH Baden-Württemberg
Az.: 1 S 631 /95
Urteil vom 13.06.1995
Leitsätze
1. Das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Kraftfahrzeugs ist gegenüber dem Kraftfahrzeughalter, der keine Kenntnis von dem Verkehrszeichen erlangt hat, grundsätzlich keine Vollstreckung des im Verkehrszeichen enthaltenen sofort vollziehbaren Wegfahrgebots. Die Abschleppkosten können von diesem Halter nicht als Kosten der Ersatzvornahme gefordert werden (Abweichung von VGH Baden-Württemberg, Urteil v 15.01.90 – 1 S 3664/88 -, VBIBW 1990, 258).
2. Das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Kraftfahrzeugs ist – unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – als unmittelbare Ausführung einer polizeilichen Maßnahme gegenüber dem Halter des Kraftfahrzeugs, der keine Kenntnis von dem Verkehrszeichen besitzt, grundsätzlich rechtmäßig. Die entstandenen Abschleppkosten [...] Weiterlesen
“Abschleppen beim Parken auf Anwohnerparkplatz:”