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Gericht entscheidet: Keine Mitverschuldung bei Motorradunfall ohne Schutzkleidung
In einem Verkehrsunfall zwischen einem Kleinkraftrad und einem Pkw wurde der Kleinkraftradfahrer trotz seiner Vorfahrtsberechtigung von einem Pkw erfasst und verletzt, woraufhin das Gericht den Pkw-Fahrer und dessen Versicherung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Kleinkraftradfahrer verurteilte, ohne das Nichttragen von Motorradschutzkleidung als Mitverschulden zu werten.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 C 364/13 Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall
Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Kleinkraftrad können schwere Verletzungen die Folge sein. Der Geschädigte hat in solchen Fällen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich dabei insbesondere nach der Schwere der erlittenen Verletzungen und der Dauer des Heilun[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-kleinkraftrad-mit-pkw-nichttragen-von-motorradschutzkleidung-mitverschulden.htm
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“Verkehrsunfall Kleinkraftrad mit Pkw – Nichttragen von Motorradschutzkleidung – Mitverschulden”