Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de
OLG Nürnberg – Az.: 15 W 3330/20 – Beschluss vom 05.11.2020
1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Straubing vom 25.08.2020, Az. HF-1367-2, aufgehoben.
2. Die Sache wird an das Amtsgericht – Grundbuchamt – Straubing zum Erlass einer Zwischenverfügung zurückverwiesen.
3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Gründe
A.
Der Beschwerdeführer zu 3 ist als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Straubing von H. geführten Grundstücks vermerkt. Er ist testamentarischer Alleinerbe der früheren Eigentümerin. Die zweite Abteilung enthält folgende Eintragung: „Testamentsvollstreckung ist angeordnet; eingetragen am 15.11.2005.“
Mit notariellem Überlassungsvertrag vom 16.03.2020 ließ der Beschwerdeführer zu 3 das Grundstück unentgeltlich an den Beschwerdeführer zu 1 auf und bewilligte und [...] Weiterlesen
“Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks”