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Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 12 Wx 62/18 – Beschluss vom 03.01.2019
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Landgerichts Halle vom 5. September 2018 wird zurückgewiesen.
Der beschwerdeführende Notar trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 442,03 EUR.
Gründe
I.
Der Beschwerdegegner beantragte die Überprüfung einer Notarkostenrechnung vom 9. Dezember 2016 für die Erstellung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs durch den Beschwerdeführer.
Der Beschwerdegegner wollte eine in seinem Eigentum stehende Eigentumswohnung in H. , S. Straße, veräußern und wandte sich an den Makler B. Sch. . Dieser vermittelte einen Kaufinteressenten, St. H. , und beauftragte den beschwerdeführenden Notar mit der Erstellung eines Entwurfs eines Grundstückskaufvertrages. Die für die Erstellung der Kaufverträge notwendigen Daten [...] Weiterlesen
“Notarkostenverfahren – Vollmachtsvermutung für Makler zur Auftragserteilung an Notar”