Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de
LG Berlin, Az.: 63 S 103/15, Urteil vom 12.01.2016
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 18.02.2015 – 11 C 374/14 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin 2.164,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.10.2014 zu zahlen.
Von den Gerichtskosten der ersten Instanz und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben diese 52% und der Beklagte zu 1.) 48% zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1.) hat dieser selbst zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2.) hat die Klägerin zu tragen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits der Berufungsinstanz hat [...] Weiterlesen
“Änderung des Verteilerschlüssels für Nebenkosten nach Vermieterermessen”