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LG Berlin, Az.: 66 S 283/17, Beschluss vom 12.03.2018
In dem Rechtsstreit hat die Zivilkammer 66 des Landgerichts Berlin am 12.03.2018 beschlossen:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. November 2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 13 C 131/17 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 6.549,90 Euro festgesetzt.
Gründe:
I.
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 522 Abs. 2 S. 4, 544 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.
II.
Die Berufung wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Das Berufungsgericht ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich [...] Weiterlesen
“Modernisierungsmaßnahme – Instandsetzungsmaßnahme – Mieterhöhung?”