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AG Tempelhof-Kreuzberg – Az.: 16 C 289/18 – Urteil vom 02.05.2019
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 5.624,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2018 zu zahlen.
II. Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung (…) dergestalt instand zu setzen, dass folgende Mängel nicht mehr vorliegen:
1. Im Eingangsflur (Raum 1; alle Raumnummern gemäß Anlage) sind die Decke und alle Wände durchfeuchtet und weisen großflächig Schimmelpilzbefall auf.
2. Im vom Eingangsflur zu erreichenden Zimmer (Zimmer 2) sind die Decke und die Wände durchfeuchtet und weisen großflächig Schimmelpilzbefall auf.
3. Die Decke der Wohnküche (Raum 3) ist oberhalb der Fensterwand sowie oberhalb der Trennwand zum Flur (Raum 1) [...] Weiterlesen
“Mietminderung bei ständiger Durchfeuchtung von Decken, Wänden und Fußböden”