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Mietrechtlicher Alptraum: Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Umbauten
In einem komplexen Fall, der vor dem Amtsgericht Bonn verhandelt wurde, ging es um einen Mieter, der die Sanierung seiner Wohnung forderte und gleichzeitig eine Mietminderung geltend machte. Der Vermieter hingegen verlangte die Räumung der Wohnung. Im Kern des Falles standen bauliche Veränderungen, die der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters vorgenommen hatte, und ein Mietmangel in Form eines Lochs in der Decke der Küche, das durch verfaulte tragende Balken verursacht wurde.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 203 C 21/16 [toc]
Umfangreiche Renovierungsarbeiten und Entdeckungen
(Symbolfoto: Zivica Ke[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/bauliche-veraenderungen-ohne-genehmigung-des-vermieters-fuehren-zur-fristlosen-kuendigung/
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“Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung des Vermieters führen zur fristlosen Kündigung”