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Tritt in einer Mietwohnung ein Mietmangel auf und wird dieser Mangel nach einer entsprechenden Mängelanzeige durch den Vermieter behoben, so muss der Mieter den Mangel erneut gegenüber dem Vermieter anzeigen, wenn der gleiche Mietmangel wieder auftritt. Durch die erneute Mängelanzeige erhält der Vermieter Kenntnis vom weiterhin bestehenden Mangel und kann entsprechende Sanierungsmaßnahmen einleiten. Zeigt der Mieter das erneute Auftreten des Mietmangels nicht gegenüber dem Vermieter an, verliert er unter Umständen seine diesbezüglichen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter (AG München, Urteil vom 08.11.2011, Az.: 431 C 20886/11).[…]
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Wird ein Betriebskostenguthaben verspätet von dem Vermieter an den Mieter ausbezahlt, weil der Vermieter mit seiner Verpflichtung auf die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung in Verzug geraten ist, hat der Mieter gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen auch nicht aus einer entsprechenden Anwendung des § 288 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az.: XII ZR 44/11).[…]
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Nach Auffassung des Amtsgerichts München ist eine Tierklausel in einem Mietvertrag wirksam, die die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung von der Genehmigung des Vermieters abhängig macht, da Katzen keine Kleintiere sind. Ein Vermieter darf jedoch eine Katzenhaltung in einer Mietwohnung nur dann verbieten, wenn durch die Katzenhaltung Mitmieter oder Vermieterinteressen erheblich beeinträchtigt oder gestört werden. Werden Katzen ausschließlich in der Mietwohnung gehalten, so gehen von diesen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen oder Störungen aus, so dass der Vermieter eine Katzenhaltung nicht wirksam untersagen kann (AG München, Urteil vom 26.07.2012, Az.: 411 C 6862/12).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/katzenhaltung-mietwohnung-genehmigungspflichtig_340/
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt dem Vermieter nach der sogenannten Gefahrkreistheorie der Beweis, dass der Schimmel nicht auf bauseitige Ursachen in der Mietwohnung zurückzuführen ist. Der Vermieter muss also den Beweis führen, dass aus technisch-handwerklicher Sicht auszuschließen ist, dass der Schimmel auf die Bausubstanz zurückzuführen. Der Mieter muss nicht beweisen, dass der Schimmel auf die Bausubstanz der Mietwohnung zurückzuführen ist. Erst wenn der Vermieter diesen Beweis geführt hat, muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch sein vermeintliches vertragswidriges Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist (LG Bonn, Urteil vom 13.09.2012, Az.: 6 S 69/12).
Wie häufig ein Mieter am Tag Lüften und Heizen muss, um eine Schimmelbildung zu verhindern ist in der Rechtsprechung umstritten. [...] Weiterlesen
“Mietminderung wegen Schimmel – Beweislast” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Für den Anspruch auf Rückzahlung der vom Mieter gezahlten Mietkaution gilt die in § 195 BGB normierte regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution entstanden ist. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird fällig nach dem Ende des Mietvertrages und nach Ablauf einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist des Vermieters. Diese Frist beträgt in der Regel 2 – 6 Monate (AG Remscheid, Urteil vom 19.07.2013, Az.: 7 C 71/13).[…]
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Die Angabe einer Wohnfläche in einem Wohnraummietvertrag stellt regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung des Vermieters gegenüber dem Mieter dar. Daran ändert auch der Zusatz „ca.“ im Mietvertrag nichts. Bei einer Flächenabweichung von mehr als 10% besteht eine tatsächliche unwiderlegliche Vermutung für eine Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache und dem Mieter steht ein dementsprechendes Mietminderungsrecht zu. Die 10%-Grenze ist starr, so dass bei einer Flächenabweichung von bis zu 10% keine tatsächliche Vermutung besteht. Beträgt die Flächenabweichung unter 10% muss der Mieter eine konkrete Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache darlegen (Amtsgericht Dortmund, Az.: 425 C 7773/12, Urteil vom 26.11.2013).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/wohnflaechenabweichung-mietminderungsrecht_391/
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Vermieter Nebenkosten als Vorauszahlungen nur solange geltend machen, als eine Abrechnung noch nicht erteilt und die Abrechnungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Nach dem Eintritt der Abrechnungsreife kann er nur noch die sich aus der Abrechnung ergebenden Beträge verlangen (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az.: VIII ZR 258/09).[…]
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Werden in einer Betriebskostenabrechnung Verbrauchswerte des Mieters vom Vermieter geschätzt, so ist dieser mit der Übersendung der Betriebskostenabrechnung dazu verpflichtet, dem Mieter mitzuteilen, nach welchen Ersatzverfahren die Verbrauchswerte geschätzt worden sind. Unterläßt der Vermieter eine solche Mitteilung, so ist die Betriebskostenabrechnung formell unwirksam (AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 05.05.2011, Az: 218 C 271/09).[…]
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Der Vermieter ist – sofern die Mietvertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben – grundsätzlich nicht zur Wohnungsmodernisierung verpflichtet. Der Mieter hat auch grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen. Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf.
Die Entscheidung eines Vermieters, die an den Mieter vermietete Wohnung während der Dauer des Mietverhältnisses im bisherigen vertragsgemäßen Zustand zu belassen und etwaige Investitionen erst nach Beendigung des Mietverhältnisses im Zusammenhang mit einer Neuvermietung vorzunehmen, hält sich im Rahmen der ihm als Eigentümer zustehenden Befugnis, mit seiner Sache nach [...] Weiterlesen
“Mieteranspruch auf Wohnungsmodernisierung?” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Ein Verstoß gegen behördliche Vorschriften führt nicht automatisch zur Annahme eines Mietmangels wegen unterlassener der Gewährung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Voraussetzung ist vielmehr, dass die fehlende Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat. Eine solche liegt regelmäßig nur dann vor, wenn die zuständige Behörde eine Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom: 19.07.2011, Az: 24 U 31/11).[…]
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Tritt Schimmel in einer Mietwohnung auf, der auf eine Dampfdiffusion durch nicht ausreichende Lüftung zurückzuführen ist, so ist der Mieter dazu verpflichtet, 3 – 4mal täglich (morgens 1-2, nachmittags 1 und abends) Stoßlüftungen in der Wohnung vorzunehmen um die Luftfeuchtigkeit in dieser zu reduzieren (LG Frankfurt, Urteil vom 07.02.2012, Az: 2-17 S 89/11).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/schimmelbefall-in-mietwohnung-mieterpflichten_277/
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Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter gemäß § 580 BGB dazu berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb 1 Monats, nachdem die Erben bzw. der Vermieter vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. Bei einer Erbengemeinschaft muss die Kündigung von allen oder vom Vermieter an alle Miterben erklärt werden. Wird das Mietverhältnis nicht gekündigt, so wird es zwischen dem Vermieter und der Erbengemeinschaft bzw. dem Erben fortgesetzt. Hinsichtlich der Dauer der Kündigungsfristen gilt § 580a Abs. 4 BGB.[…]
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Beleidigt ein Mieter den Vater des Vermieters und greift er diesen sogar grundlos tätlich an, kann der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter fristlos kündigen. Einem Mitmieter wird das vertragswidrige Verhalten des schlagenden Mieters zugerechnet, so dass der Vermieter das Mietverhältnis mit beiden Mietern kündigen kann (LG Kleve, Urteil vom 09.08.2012, Az.: 6 S 37/11).[…]
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Ersetzt der Vermieter vorhandene Isolierglasfenster durch neue Fenster, kann er die Miete aufgrund dieser Maßnahme nach § 559 Abs. 1 BGB nur dann erhöhen, wenn er in der Erläuterung der Mieterhöhung nach § 559 b Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur die Beschaffenheit der neuen Fenster (etwa durch Angabe des Wärmedurchgangskoeffizienten) beschreibt, sondern auch den Zustand der alten Fenster so genau angibt, dass der Mieter einen entsprechenden Vergleich anstellen und den vom Vermieter in der Mieterhöhungserklärung aufgezeigten Energiespareffekt beurteilen kann (BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az.: VIII ZR 47/05).[…]
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Ein Vermieter kann einem Mieter nicht per Mietvertragsklausel generell untersagen Tiere in der vermieteten Mietwohnung zu halten. Enthält ein Mietvertrag eine Klausel, die eine Tierhaltung in der Mietwohnung generell untersagt, so ist diese Klausel unwirksam. Die Unwirksamkeit der Tierhaltungsklausel im Mietvertrag führt jedoch nicht dazu, dass der Mieter Tiere jeglicher Art in der Mietwohnung ohne jegliche Rücksicht auf die Mitmieter oder den Vermieter halten darf. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Tierhaltung in der Mietwohnung die Belange der Mitmieter und des Vermieters nicht erheblich beeinträchtigen, so dass eine Tierhaltung trotz der unwirksamen Mietvertragsklausel vom Vermieter untersagt werden kann (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12).[…]
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Wird in einem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten, dass in der Mietwohnung „keine Schäden feststellbar sind“ sind, so stellt diese Aussage des Vermieters ein negatives Schuldanerkenntnis zugunsten des Mieters dar. Der Vermieter kann aufgrund der Ausführungen im Wohnungsübergabeprotokoll später keine Schadensersatzansprüche mehr gegenüber dem Mieter geltend machen, selbst wenn dem Vermieter z.B. Sanierungskosten wegen einer „stark verrauchten Wohnung“ entstehen (AG Leonberg, Urteil vom 14.12.2012, Az.: 7 C 676/12). Ein negatives Schuldanerkenntnis des Vermieters liegt jedoch nicht für alle Mängel vor, wenn sich der Vermieter im Wohnungsübergabeprotokoll ausdrücklich die Geltendmachung seiner Rechte wegen Mängeln vorbehält, die von ihm bei der Abnahmeverhandlung nicht erkannt und auch nicht angesprochen wurden (AG Göppingen, Urteil vom 21.09.2012, Az.: 7 C 1855/09).[…]
Auszug aus
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“Rückgabeprotokoll Mietwohnung – negatives Schuldanerkenntnis” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Die Frage eines Vermieters an einen potentiellen Neumieter, ob das derzeitige Mietverhältnis des Mieters wurde, ist zulässig. Gibt der potentielle Neumieter hierauf eine falsche Antwort, kann der neue Vermieter einen abgeschlossenen Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten bzw. nach § 543 BGB kündigen. Die falsche Beantwortung einer zulässigerweise durch den Vermieter gestellten Frage stellt einen Kündigungsgrund im Sinne von § 543 BGB dar, wenn die Falschauskunft von wesentlicher Bedeutung für das Mietverhältnis ist (AG Kaufbeuren, Beschluss vom 07.03.2013, Az.: 6 C 272/13).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/vermieterfrage-falschbeantwortung-durch-mieter_373/
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Grundsätzlich hat ein Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete, wenn die tatsächliche Wohnfläche seiner Mietwohnung von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht, da dann ein zur Mietminderung führender Mangel vorliegt. Voraussetzung für eine Mietminderung ist aber, dass zwischen Mieter und Vermieter eine Vereinbarung über die Mietwohnungsgröße zustande gekommen ist. Hierfür reicht es nicht, dass eine bestimmte Mietwohnungsgröße in einer Annonce des Maklers angegeben wird. Wenn im Mietvertrag keine Mietwohnungsgröße angegeben ist, müssen besondere Umstände hinzukommen, die darauf schließen lassen, dass Mieter und Vermieter eine Vereinbarung über die Mietwohnungsgröße treffen wollten. Allein die Angaben des Maklers, dass die Mietwohnung mindestens die in seinem Inserat ausgewiesene Größe aufweist, [...] Weiterlesen
“Mietwohnungsgröße – Angabe in Makleranzeige verbindlich für Vermieter?” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Grundsätzlich kann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigieren. Das gilt auch dann, wenn das Ergebnis der erteilten Abrechnung ein Guthaben des Mieters ist. Die Abrechnungsfrist aus § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB und der durch § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB angeordnete Ausschluss von Nachforderungen nach Fristablauf dienen der Abrechnungssicherheit für den Mieter und sollen Streit vermeiden. Dieser Zweck würde verfehlt, wenn der Vermieter einen Abrechnungsfehler nach Ablauf der Abrechnungsfrist noch zum Nachteil des Mieters korrigieren könnte (BGH, Urteil vom 30.03.2011, Az.: VIII ZR 133/10).
Eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung grundsätzlich ist auch dann ausgeschlossen, wenn [...] Weiterlesen
“Betriebskostenabrechnung – Korrektur durch Vermieter nach Abrechnungsfristablauf?” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache – ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag gezahlt hat (BGH, Urteil vom 01.06.2011, Az: VIII ZR 91/10).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/zuviel-mietkaution-gezahlt-rueckzahlungsanspruch_230/
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Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginnt die 6monatige Verjährungsfrist der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in dem Zeitpunkt, in dem er die Sache zurückerhält. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Rückgabe im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, weil er erst durch die unmittelbare Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von etwaigen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache zu machen. Die Beendigung des Mietverhältnisses ist hingegen nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, die Mietsache jederzeit – sozusagen „auf Zuruf“ – zurückzunehmen (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az: VIII [...] Weiterlesen
“Schadensersatzansprüche des Vermieters bei Beschädigung der Mietsache” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Beleidigungen und üble Nachreden des Mieters sind Vertragsverletzungen, die den Vermieter zur Kündigung des bestehenden Mietvertrages berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrages für den Vermieter unzumutbar ist (LG Potsdam, Urteil vom 17.08.2011, Az: 4 S 193/10). Im vorliegenden Fall hatte der Mieter unwahre Behauptungen über seinem Vermieter bei dessen Hausbank vorgebracht, die dazu geeignet waren, den Vermieter bei dieser in Misskredit zu bringen. Ein solches Verhalten des Mieters berechtigt den Vermieter zum Ausspruch einer fristlosen Mietvertragskündigung.[…]
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Eine Provisionsabrede mit einem Makler kann nach § 652 BGB auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Die Rechtsprechung stellt hieran jedoch strenge Anforderungen. Derjenige, der sich an einen Makler wendet, der mit „Angeboten“ wirbt, erklärt damit noch nicht seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Der Interessent darf, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will. Ohne weiteres braucht der Kaufinteressent in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm [...] Weiterlesen
“Maklerprovision – Wann kommt ein Maklervertrag zustande?” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis mit einem Mieter und seiner Familie fristlos kündigen, wenn die Mieter regelmäßig nachts zwischen 1.00 Uhr – 1.30 Uhr die Wohnungstür mit lautem Knall zuschlagen, die Kinder des Mieters um 23.00 Uhr im Garten noch Fußball spielen und Löcher in den Zaun des Mieters treten und der Mieter dem Vermieter „mit der Faust droht“ und diesen zuruft, er solle sich entfernen, weil er die Faust ansonsten noch zu spüren bekäme. In einem solchen Fall muss der Vermieter den Mieter nicht zuvor abmahnen, weil die sofortige fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Nach § 543 Abs.3 Nr. 1 ist eine Abmahnung zudem dann [...] Weiterlesen
“Drohung mit der Faust gegenüber dem Vermieter – fristlose Mietvertragskündigung?” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Weicht die Fläche von Nebenräumen (z.B. Kellerräume, Abstellräume) bei einem Geschäftsraummietverhältnis um mehr als 10 % von den vertraglichen Vereinbarungen zu Ungunsten des Mieters ab, so kann der Mieter die Miete mindern. Hinsichtlich der Mietminderung darf der Mieter jedoch nicht pauschal nach dem prozentualen Anteil der fehlenden Fläche an der vertraglich vereinbarten Gesamtfläche mindern, sondern muss den für die Mietminderung zugrunde zu legenden Mietzins der Nebenräume angemessenen nach dem geringeren Gebrauchswert dieser Räume berechnen (BGH, Urteil vom 18.07.2012, Az.: XII ZR 97/09). Welche Herabsetzung der Miete angemessen ist, richtet sich nach der Schwere des Mangels und der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der vermieteten Sache.[…]
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Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 BGB in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a BGB fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter nach § 564 BGB berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb 1 Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind. Wird das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 BGB bestimmten Frist beendet, so sind auch die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen aus dem Mietverhältnis reine Nachlassverbindlichkeiten [...] Weiterlesen
“Erbenhaftung für Mieten der Wohnung des Erblassers” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter nach § 573 BGB ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages beabsichtigt oder zumindest erwägt hat, die Wohnung alsbald selbst zu nutzen oder sie einem Angehörigen seiner Familie oder seines Haushalts zu überlassen (BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az.: VIII ZR 233/12). Der Vermieter kann nach § 573 BGB ein Mietverhältnis nur dann ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines [...] Weiterlesen
“Eigenbedarfskündigung durch Vermieter – Rechtsmissbrauch” Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Nach § 546 BGB ist ein Vermieter dazu verpflichtet bei seinem Auszug, Einbauten und Einrichtungen zu entfernen, ohne dass es darauf ankommt, diese Gegenstände durch den Einbau zu wesentlichen Bestandteilen des Mietgebäudes geworden sind (§§ 94,946 BGB) und ohne dass es darauf ankommt, ob der Vermieter der Einrichtung zugestimmt hat oder nicht. Verletzt der Mieter seine Rückbaupflicht, so stehen dem Vermieter gegenüber dem Mieter grundsätzlich Schadenseratzansprüche aus §§ 280,281 BGB zu (LG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2013, Az.: 10 S 170/12).[…]
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Vermietet ein Mieter seine Wohnung unberechtigt weiter und leugnet er dies auf eine Anfrage des Vermieters, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter so zerstört, dass der Vermieter das bestehende Mietverhältnis fristlos kündigen kann, ohne vorher ein Abmahnung aussprechen zu müssen (AG München, Urteil vom 25.4.13, Az 423 C 29146/12).[…]
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Legt ein Mieter seinem künftigen Vermieter eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung (= Bescheinigung des alten Vermieters darüber, wie lange das bisherige Mietverhältnis des Mieters gedauert hat und ob der Mieter die Kaution und die Miete pünktlich gezahlt hat sowie ob er seinen sonstigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachgekommen ist) vor, begeht er damit eine erhebliche (vor-)vertragliche Pflichtverletzung, die den neuen Vermieter dazu berechtigten den geschlossenen Mietvertrag fristlos zu kündigen (BGH, Urteil vom 09.04.2014, Az.: VIII ZR 107/13[…]